AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für CEO-Sparring
Gültig ab: 30.07.2025
Aktualisiert basierend auf spezifischen Geschäftsmodell-Anforderungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über CEO-Sparring-Leistungen zwischen João Ulrich Heep, Delkenheimer Str. 5, 65719 Hofheim am Taunus (nachfolgend „Sparringspartner“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „CEO“, „Unternehmer“ oder „Auftraggeber“).
(2) B2B-Klausel Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Ausschließlichkeit Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Sparringspartner hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Leistungsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Sparring-Dienstleistungen in Form von reaktiver Beratung, kritischer Reflexion und dem Einbringen externer Perspektiven zu geschäftlichen Fragestellungen des Auftraggebers.
(2) Abgrenzung zu Coaching/Beratung Der Sparringspartner schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine systematische Wissensvermittlung (Training) und keine Persönlichkeitsentwicklung (Coaching). Es handelt sich um eine reine Dienstleistung im Sinne eines Dienstvertrages gemäß § 611 BGB.
(3) Leistungserbringung Die Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, telefonisch, per Videokonferenz oder im persönlichen Gespräch erbracht. Der Sparringspartner erbringt die Leistungen persönlich.
(4) Verfügbarkeit Die Verfügbarkeit für spontane Sparring-Gespräche richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im Hauptvertrag. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebot Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite oder in Informationsmaterialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Vertragsschluss Der Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots durch den Auftraggeber oder durch die Unterzeichnung eines Sparring-Vertrages zustande.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Preise Es gelten die im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Fälligkeit Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Verzug Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Sparringspartner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Zurückbehaltungsrecht Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Information Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sparringspartner alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verfügbarkeit Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zu den vereinbarten Terminen verfügbar ist und die technischen Voraussetzungen (z.B. funktionierende Internetverbindung bei Videocalls) gewährleistet sind.
(3) Eigenverantwortung Der Auftraggeber erkennt an, dass er für seine geschäftlichen Entscheidungen und deren Umsetzung allein verantwortlich bleibt. Der Sparringspartner übernimmt keine Haftung für unternehmerische Entscheidungen, die auf Basis der Sparring-Gespräche getroffen werden.
§ 6 Terminausfall und Stornierung
(1) Absage durch Auftraggeber Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar für den Termin in voller Höhe fällig, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Absage durch Sparringspartner Sollte der Sparringspartner einen Termin aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) absagen müssen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
(1) Haftungsbeschränkung Der Sparringspartner haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Leichte Fahrlässigkeit Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Sparringspartner nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Haftungsausschluss Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Sparringspartner nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Vertraulichkeit Der Sparringspartner verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, die auf der Webseite einsehbar ist.
§ 9 Urheberrecht
(1) Nutzungsrechte Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Unterlagen, Konzepte und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen geschäftlichen Gebrauch.
(2) Verbot der Weitergabe Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Sparringpartners.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Sparringpartners (Hofheim am Taunus), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.